Wie es funktioniert und hilft
Zeitarbeit
Der Begriff Zeitarbeit beschreibt ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber/innen, Personaldienstleister, Arbeitnehmer/innen (Zeitarbeitnehmer/innen) und Kundenunternehmen. Der Personaldienstleister überlässt seine Zeitarbeitnehmer/innen an Kundenunternehmen, die aus unterschiedlichsten Gründen (Auftragsspitzen, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, usw.) Unterstützung benötigen.
Das
Dreiecksverhältnis
zwischen
Arbeitgeber, Personaldienstleister und Arbeitnehmer
Die Mitarbeiter/innen vollbringen ihre Arbeitsleistung also nicht beim Personaldienstleister selbst, sondern werden beim Kundenunternehmen tätig. Kurz gesagt, das Zeitarbeitsunternehmen überlässt seine Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag besteht zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und den Mitarbeiter/innen. Damit übernimmt der Personaldienstleister alle Arbeitgeberpflichten, zahlt den Lohn, führt Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge ab, gewährt und vergütet Urlaub und leistet unter Beachtung der Tarifverträge zusätzliche Sozialleistungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages die Arbeitnehmer einem Entleihunternehmen. Der Überlassungsvertrag regelt die Dauer der Überlassung, Kosten und sonstige Modalitäten.
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ebenso wie in den Tarif – und Branchenverträgen sind die gegenseitigen Beziehungen gesetzlich und tariflich geregelt. Davon darf zum Schutze der Zeitarbeitnehmer/innen nicht abgewichen werden. Sollte ein/e Mitarbeiter/in im Kundenbetrieb durch Einsatz überzeugen kann bei gegenseitiger Zustimmung und in Absprache mit dem Personaldienstleister eine feste Übernahme in den Kundenbetrieb vereinbart werden.